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Seit dem 19.01.2013 gelten neue Führerscheinrichtlinien.
Beim "Aufstieg" von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und beim "Aufstieg" von der Klasse A2 auf die Klasse A entfällt die theoretische Ausbildung und theoretische Prüfung, wenn der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse seit mindestens zwei Jahren besitzt.
Ebenso entfallen hierbei vorgeschriebene Sonderfahrten.
Für diese Erweiterung (Aufstiegsregelung) ist das Bestehen einer praktischen Prüfung vorgeschrieben, für die der Bewerber von einem Fahrlehrer begleitet werden muss. Der Fahrlehrer muss sich jedoch von den Kenntnissen und Fähigkeiten des Schülers überzeugen, bevor er ihn zur Prüfung vorstellt.
Was darf man fahren? |
"Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW |
Wie alt muss man sein? |
- 24 Jahre (Direkterwerb, ohne Vorbesitz einer anderen Klasse) |
Wie viele Theorie-Lektionen? |
Theorieunterricht (Doppelstunden á 90 Minuten):
Bei Vorbesitz der Kl. A2 mindestens 2 Jahre: (Aufstiegsregel) Kein Pflichtunterricht |
Wie viele Übungsstunden |
Übungsstunden: nach Bedarf Mit Vorbesitz der Klasse A2 weniger als 2 Jahre: |
Theoretische Prüfung? Praktische Prüfung? |
Ja, |
Was darf man fahren? |
"Mittelschwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW |
Wie alt muss man sein? |
- 18 Jahre Die Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1 und AM. |
Wie viele Theorie-Lektionen? |
Theorieunterricht (Doppelstunden á 90 Minuten):
Bei Vorbesitz der Kl. A1
|
Wie viele Übungsstunden |
Übungsstunden: nach Bedarf Mit Vorbesitz der Klasse A1 weniger als 2 Jahre: Mit Vorbesitz der Klasse A1 mindestens 2 Jahre: (Aufstiegsregel) |
Theoretische Prüfung? |
Ja, |
Was darf man fahren? |
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW. |
Wie alt muss man sein? |
- 16 Jahre Der Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich. Die Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM. |
Wie viele Theorie-Lektionen ? |
Theorieunterricht (Doppelstunden á 90 Minuten):
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Wie viele Übungsstunden und Sonderfahrten ? |
Übungsstunden: nach Bedarf |
Theoretische Prüfung? Praktische Prüfung? |
Ja. Ja. |
Was darf man fahren? |
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped) |
Wie alt muss man sein? |
- 16 Jahre Die Klasse AM schließt keine andere Klasse mit ein. |
Wie viele Theorie-Lektionen? |
Theorieunterricht (Doppelstunden á 90 Minuten):
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Wie viele Übungsstunden
|
Übungsstunden: nach Bedarf
|
Theoretische Prüfung? |
Ja. |